AGB

1. Hausundkauf verpflichtet sich, die durch die Kontaktaufnahme und weitere Zusammenarbeit mit dem Interessenten erhaltenen persönlichen Daten nur zu dem Zweck der Immobilienvermittlung zu speichern und an Verkäufer und Partner, also nur an die Personen weiterzugeben, die mit dem Vorgang befasst sind oder betraut werden sollen.
2. Auf Wunsch des Kunden sind die übermittelten Daten jederzeit wieder löschbar. Werden die Daten nicht gelöscht, kann Hausundkauf. jederzeit wieder auf diese Daten zugreifen und dem Interessenten unverbindlich Immobilien zum Kauf anbieten.
3. Grundsätzlich bedarf es zur Wirksamkeit von Vereinbarungen der Schriftform. Dies gilt auch für eventuelle Nebenabreden.
4. Der Kaufinteressent verpflichtet sich, Informationen und Exposés, die ihm aufgrund seiner Anfrage von uns zur Verfügung gestellt werden, nur für eigene Zwecke zu nutzen. Er verpflichtet sich, die Informationen nicht an Dritte weiterzugeben – weder für gewerbliche noch für private Zwecke.
5. Bei der Ausarbeitung unserer Angebote gehen wir mit größter Sorgfalt vor. Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben unserer Auftraggeber, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Gewähr bzw. Haftung übernehmen können.
6. Zwischenverkauf, Irrtum oder Preisänderung der angebotenen Objekte bleibt vorbehalten.
7. Bei den Preisangaben zu unseren Immobilien handelt es sich um Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer (I.V.A.) bei Neubauten oder Grunderwerbssteuer (I.T.P.) bei Bestandsimmobilien.

8. wir können nur an Interessenten Unterlagen herausgeben, die Ihren Namen, WhatsApp fähige Mobilnummer und Adresse mitteilen. Videos können nur Hierüber versendet werden.

Eine Geschäftliche Vereinbarung auch Maklervertrag, ist an keine gesetzliche Form gebunden. Diese Vereinbarung kommt zustande, indem ein Interessent bei uns Unterlagen oder Informationen anfordert und der Empfänger Videos , Infos der Objekte erhält. Ein Exposee kann jederzeit von der Webseite ausgedruckt werden.

9. Wer mit uns Besichtigt benötigt 3-4 Arbeitstage bis hin zur Traumimmobilie.
Der Besichtigungsflug bestätigt, dass eine Kaufabsicht bevor steht.

Sollte das Objekt oder die Umgebung begründet nicht gefallen, was natürlich sein kann, oder der Interessent wegen Krankheit ausfällt ist es kein Problem für eine alternative zu finden. Sollte ein Interessent bei der Besichtigungstour kein Interesse mehr an einem Objekt haben, plötzlich doch einen niedrigeren Preisklasse möchte, sich umentscheidet sich nur einmal die Gegend anschauen, oder erst nicht zum Termin antritt , erheben wir eine Pauschalsumme von maximal zweitausend Euro als Aufwandsentschädigung. So eine Besichtigungstour bedarf einiges an Vorbereitungen und Planungen mit den Zuständigen Bauträger.

10.Provisionen fallen nur bei 2 Handobjekte an sofern wir diese anbieten können.
Unser Provisionsanspruch an den Käufer entsteht (jedoch nur, wenn in unseren Angeboten eine Käuferprovision -in Prozent oder Euro- ausdrücklich aufgeführt wird, denn z. B. bei den meisten unserer Angebote zahlt der Käufer keine Provision), Die kann nur bei Gebrautobjekte ( 2 Handobjekte) der Fall sein.
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss eines Vertrages fällig. Bei Auslandsimmobilien liegen z. B. bei Neubaumaßnahmen Reservierungsvertrag und Notarvertrag auf Grund der Bauzeit zeitlich auseinander. Die Maklerprovision ist mit Abschluß eines Reservierungsvertrages zur Zahlung fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz nach 247 BGB zu bezahlen.

11.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heinsberg

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Im Gegensatz zu anderen Immobilienanbietern sehen wir jede Besichtigung nicht nur als Verkaufsprozess, sondern als Gelegenheit, eine langfristige Partnerschaft aufzubauen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht einfach eine Immobilie zu verkaufen – wir begleiten Sie professionell auf dem Weg zu Ihrem Traumhaus und setzen Ihre Immobilienwünsche erfolgreich um.

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